Zahlungsaufforderung für die 3. Grundsteuerrate 2023

Am 15. August  2023  ist die 3. Grundsteuerrate für das Kalenderjahr 2023 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.


 
Konten der Stadtkasse Gernsbach 
 
Sparkasse Rastatt-Gernsbach 
IBAN DE83 6655 0070 0060 0027 
14 BIC SOLADES1RAS
 
Volksbank pur
IBAN DE74 6619 0000 0050 0466 05
BIC GENODE61KA1
 
Bei Banküberweisungen sowie bei Einsendungen von Verrechungsschecks wird dringend gebeten, das Buchungszeichen und den Verwendungszweck anzugeben.
Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen.
Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.