Windkraft

Grundsatzbeschluss zur Bereitstellung kommunaler Flächen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Nutzung von Windkraft zur Energiegewinnung. Geeignete kommunale Flächen werden hierfür zur Verpachtung angeboten (gemäß beigefügter Karte).
Für die Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt in Gespräche mit Projektentwicklern zu gehen um dem Gemeinderat einen detaillierten Vorschlag zur Errichtung von Windkraftanlagen nach aktuellen technischen Standards zu unterbreiten.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt die Bürgerschaft in geeigneter Form zu informieren (z.B. Bürgerinformationsveranstaltung) und ggf. notwendigen externen Sachverstand hinzuzuziehen.

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