Wasserentnahmeverbot an oberirdischen Gewässern

Kleine grüne Insel in der Murg, davor Sommerblumen
Foto: Stadt Gernsbach 

Wegen der nach wie vor anhaltenden angespannten Niedrigwassersituation hat das Landratsamt ein Wasserentnahmeverbot an oberirdischen Gewässern erlassen.

Damit ist jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – auch in geringen Mengen – im Landkreis Rastatt ab dem 12. Juli bis einschließlich 30. September 2023 untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Bundeswasserstraße Rhein, die sich noch in Kiesbau befindlichen Baggerseen sowie das Tränken für Tiere. Unter Tränken versteht man die unmittelbare Aufnahme von Wasser durch Tiere aus dem Gewässer.

Mit dem Wasserentnahmeverbot soll zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands verhindert werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Grundwasserentnahmen aus Brunnen weiterhin erlaubt sind. 
Die Rechtsverordnung ist als öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamtes Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de zu finden.