Zahlungsaufforderung

für Wasser- und Abwassergebühren – 1. Abschlagszahlung

Am 31. März  2024 ist die 1. Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Kalenderjahr 2024 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.

Konten der Stadtkasse Gernsbach 
Sparkasse Rastatt-Gernsbach IBAN DE83 6655 0070 0060 0027 14 BIC SOLADES1RAS
Volksbank pur  IBAN DE74 6619 0000 0050 0466 05 BIC GENODE61KA1

Bei Banküberweisungen bitten wir Sie das Buchungszeichen und den Verwendungszweck anzugeben. Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen.

Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Wasser- und Abwassergebühr zum Fälligkeitstermin abgebucht.