Tauben bitte nicht füttern

In letzter Zeit erhielt das städtische Ordnungsamt mehrfach Beschwerden über Zuwiderhandlungen gegen das Taubenfütterungsverbot, vor allem im Bereich der Brückenmühle.

Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden, so ist es unter § 11 der Polizeiverordnung der Stadt Gernsbach geregelt. Wer sich nicht an diese Bestimmung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 17 Abs. 1 OWiG mit Geldbußen zwischen 5 und 1.000 Euro bestraft werden kann. 

Aber auch aus Gründen der Vernunft sollte das Füttern von Tauben in den Städten vermieden werden: Zum einen können Brot und andere Lebensmittel im Magen der Tiere gären und ihnen großen Schaden zufügen. Zum anderen sorgt das Füttern für eine übermäßige Population der Tiere, die oft Krankheitserreger übertragen und zudem die Innenstädte mit Taubenkot verschmutzen.