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Oder mit [Strg] und Ihrem Mausrad.
a) Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A über vergebene Aufträge von Bauleistungen
aufgrund Beschränkter Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt
aufgrund Freihändiger Vergaben, wenn der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt
Die Informationen werden für jeden Auftrag 6 Monate vorgehalten.
b) Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A über vergebene Aufträge von Liefer- und Dienstleistungen
aufgrund Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen werden für jeden Auftrag 3 Monate vorgehalten.
c) Gemäß § 30 UVgo über vergebene Aufträge von Liefer- und Dienstleistungsaufträge
aufgrund Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe, wenn der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt
Die Informationen werden für jeden Auftrag 3 Monate vorgehalten