
Notbetreuung für Kitas, Krippe und Schulkindbetreuung
Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtige,
die Notbetreuung kann beantragt werden, wenn beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise der oder die Alleinerziehende/r vom Arbeitgeber als unabkömmlich gelten und nicht zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung stehen können. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze und für Home-Office-Arbeitsplätze. Bitte bedenken Sie, dass gerade das Vermeiden von Kontakten notwendig ist, um die Verbreitung des Corona-Virus zu reduzieren. Wir möchten uns hierzu dem Appell der Bundes- und Landesregierung anschließen und Sie bitten, die Notbetreuung nur dann zu beantragen, wenn sie zwingend erforderlich ist.
Für die Antragsstellung verwenden Sie bitte dieses Formular. Nachweise vom Arbeitgeber müssen Sie nicht einreichen.
Kinderbetreuung
In Gernsbach finden Sie ein breites Angebot für die Kinderbetreuung, von der Kinderkrippe und Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Angeboten, der Betreuung im Schülerhort, Ganztages- und Hausaufgabenbetreuung bis hin zu Angeboten des städtischen Kinder- und Jugendhauses.
Krippenplatz und Kindergartenplatz vormerken

Wenn Sie in Gernsbach einen Betreuungsplatz für Ihr Kind im Alter ab 1 Jahr in einer Kinderkrippe oder ab 3 Jahren in einem Kindergarten benötigen, tragen Sie sich bitte in die „Zentrale Vormerkung“ ein.
Die Vormerkung ist ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes bzw. 2 Jahre vor Aufnahme in einen Kindergarten möglich.
Sie können Ihren Betreuungswunsch und bis zu drei Betreuungseinrichtungen wählen....
Damit Sie sich ein Bild über das Betreuungsangebot machen können, schauen Sie sich bitte die unten angeführten Einrichtungen an. Gerne können Sie einen persönlichen Termin in den Einrichtungen Ihrer engeren Wahl vereinbaren, bevor Sie die „Zentrale Vormerkung“ ausfüllen.
Die Betreuungseinrichtungen vergeben anschließend selbst die Betreuungsplätze und erteilen den Eltern eine Zusage. Sollte keine der von Ihnen gewählten Einrichtungen über einen freien Platz verfügen, erhalten Sie eine Absage oder ein Angebot, dass Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden kann. Gleichzeitig können Sie mit der Servicestelle der „Zentralen Vormerkung“ Kontakt aufnehmen, um über weitere Möglichkeiten zu beraten.
Wünschen Sie weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
Stadtverwaltung Gernsbach
Igelbachstr. 11, 76593 Gernsbach
Telefon: 07224 644-902
zentrale-vormerkung@gernsbach.de