Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Mai 2023 die Vorschlagsliste für die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz in der Zeit vom 22. bis 30. Mai 2023 im Rathaus Gernsbach, Igelbachstr. 11, UG Zimmer 006, während den Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Gernsbach Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten.