Neue Corona-Verordnung: Änderung der Einreise-Bestimmungen

Coronavirus mit eingezeichneter Weltkugel, die im Weltall schwebt
Bildquelle: Miroslava Chrienova auf Pixabay

Mit Wirkung vom 8. November hat das Land Baden-Württemberg die Bestimmungen für Einreisen aus Risikogebieten nach Baden-Württemberg geändert.

Eine wesentliche Änderung der neuen Verordnung betrifft den Zeitraum der Quarantäne für Einreisende. Dieser wurden von den bisher vorgeschriebenen 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Mit Vorlage eines negativen Testergebnisses kann die Dauer der Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden. Dabei darf der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

Die Bestimmungen betreffen Personen, die nach Baden-Württemberg einreisen und sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Sie sind ab sofort verpflichtet, sich vor Einreise unter
https://www.einreiseanmeldung.de/#/ digital anzumelden. Ständig aktualisierte Infos zu den Risikogebieten finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.

Die neue Verordnung sieht einige Ausnahmen zur Quarantänepflicht vor. So gibt es jetzt neben den bereits zuvor festgelegten Erleichterungen auch eine Ausnahmeregelung vor für Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, wenn der Aufenthalt höchstens 72 Stunden dauerte und zum Zwecke des Besuchs von Verwandten ersten Grades oder etwa zu einer dringenden medizinischen Behandlung erfolgte. Alle Infos zu der neuen Verordnung sowie zu den Ausnahmeregelungen sind auf der Serviceseite des Landes Baden-Württemberg zusammengefasst.

Nach Mitteilung der Landespressestelle basiert die neue Verordnung auf einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung zur möglichst einheitlichen Vorgehensweise und trägt den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, jedoch spätestens zehn Tage nach einer Infektion auftreten. Damit soll während der sehr dynamischen Infektionslage das Risiko minimiert werden, durch Einreisen nach Baden-Württemberg neue Infektionsherde ins Land zu tragen.