Bauplätze im Baugebiet „Hardt III - Abrundung“, Gemarkung Gernsbach-Reichental

Ausschreibung zum Verkauf 

Das Baugebiet „Hardt III - Abrundung“ befindet sich im Ortsteil Reichental und umfasst eine Fläche von ca. 0,69 ha.
Die Stadt Gernsbach bietet jungen Familien und sonstigen Interessenten Baugrundstücke im Neubaugebiet „Hardt III - Abrundung“ im Stadtteil Reichental an. Die Grundstücke zeichnen sich durch ihre landschaftlich reizvolle Lage an einem nach Süden gerichteten Hang aus. Der Stadtteil Reichental ist durch eine lebendige Ortsgemeinschaft mit zahlreichen Vereinen geprägt. Durch die Lage inmitten der Natur, der Nähe zum Kaltenbronn sowie das örtliche Freibad, besteht ein großes Naherholungsangebot. Die Grundversorgung ist durch einen kleinen Dorfladen gesichert. Für die Kleinkinder besteht eine örtliche Betreuungsmöglichkeit, ebenso für Kindergartenkinder. Die Grundschule befindet sich im benachbarten Stadtteil Hilpertsau. Der Besuch der weiterführenden Schulen ist in der Kernstadt möglich.

  1. Die Stadt Gernsbach veräußert folgende Baugrundstücke zum Zwecke der Wohnbebauung zur Eigennutzung:
     
    Tabelle siehe beigefügte, untenstehende PDF-Datei
     
  2. Planungsrecht und Erschließung: 

    Die Bauplätze befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hardt III – Abrundung“. 
    Folgende Bebauung ist möglich: Einfamilienhäuser bzw. Doppelhaushälften.
    Alle Bauplätze sind voll erschlossen. Die Erschließungskosten gemäß BauGB und KAG sind im Grundstückspreis enthalten. 
  3. Ausschreibungsbedingungen:

    Die verfügbaren, städtischen Bauplätze werden in der örtlichen Presse ausgeschrieben: 
    Die Veröffentlichung erfolgt im:
    Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Gernsbach (Stadtanzeiger)Internet: www.gernsbach.de/grundstuecke-hardt
  4. Bewerbung:

    Die Bewerbung erfolgt mittels Bewerberbogen für die ausgeschriebenen Grundstücke. Den Bewerberbogen erhalten Sie während der laufenden Ausschreibung: 
    bei der Bauverwaltung im Zimmer 304, Frau Merkel, Tel.: 07224 / 644-311 gegen Übersendung eines adressierten und ausreichend frankierten Rückantwortkuverts (1,60 €)im Internet unter www.gernsbach.de/grundstuecke-hardt
    Den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberbogen nebst den erforderlichen Nachweisen können Sie: 
    bei der Bauverwaltung, Zimmer 304, abgeben oder an die Bauverwaltung senden beziehungsweisein einen beliebigen Rathausbriefkasten einwerfen 
    Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bauplatzbewerber, deren Bewerbung falsche oder unvollständige Angaben enthält, werden sofort vom Auswahlverfahren und vom Zuschlag ausgeschlossen. Dasselbe gilt, falls die erforderlichen Nachweise nicht fristgemäß eingereicht werden. Gleiches gilt für telefonische und formlose Bewerbungen. Eine Empfangsbestätigung wird nicht erteilt. 
    Bauträger, Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen, Makler und dergleichen sind von der Vergabe ausgeschlossen.
  5. Auswahlverfahren:

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Stadtverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzkriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in einer Reihenfolge geordnet. Derjenige, mit den meisten Punkten, erhält das Erstauswahlrecht. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, so entscheidet das Los über die Reihenfolge dieser Bewerber beim Auswahlrecht.
  6. Bewerbungsfrist:

    Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 16. Oktober 2023.
pdfPreistabelle (66 KB)