Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Färbertorplatz" im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 492, 5921 (Teilfläche), 556 (Teilfläche), 483 (Teilfläche) und 474, Gemarkung Gernsbach als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung
 
Durchführung des Verfahrens nach den §§ 12 und 13a BauGB – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – 

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Oktober 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Färbertorplatz" im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 492, 5921 (Teilfläche), 556 (Teilfläche), 483 (Teilfläche) und 474, Gemarkung Gernsbach als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Gernsbach die vorliegenden Planentwürfe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 492, 5921 (Teilfläche), 556 (Teilfläche), 483 (Teilfläche) und 474, Gemarkung Gernsbach und ergibt sich aus dem Lageplan vom 13.10.2023.
 
PLAN s. Anlage.
 
 Die Vorlage eines Bebauungskonzepts für den Färbertorplatz, bestehend aus einem Parkgebäude mit bis zu 260 Stellplätzen sowie 3 Wohngebäuden mit rund 25 Wohneinheiten durch einen potentiellen Investor erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans für die in städtischem Eigentum befindliche Fläche. Das Konzept sieht mehr als eine Verdoppelung der aktuell vorhandenen Stellplätze bei gleichzeitiger Reduzierung der für die Parkierung erforderlichen Fläche vor und schafft damit die Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung und damit einhergehend eine städtebauliche Aufwertung des Bereiches. 
 
Die Planung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Demnach wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 
 
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 
06. November 2023 bis einschließlich 06. Dezember 2023
 
im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Eingangsbereich (links nach dem Windfang an der Haupteingangstür) während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
 
montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr
 
Hinweis:  
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
 
montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
 
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden (www.gernsbach.de/faerbertorplatz).
 
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung –Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-313. 
 
Gernsbach, den 25.10.2023
 
 Julian Christ
Bürgermeister