Bekanntmachung

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund von § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird der vom Gemeinderat in der Sitzung am 23. Oktober 2023 beschlossene Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 öffentlich bekannt gemacht.