Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Casimir-Katz-Straße“, im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 463, 566, 565, 571/1, 1709/3 und 1709/7 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Verfahrensvorschriften des 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Casimir-Katz-Straße“ im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 463, 566, 565, 571/1, 1709/3 und 1709/7 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Verfahrensvorschriften des 13 a (BauGB) (vereinfachtes Verfahren) beschlossen. 
 
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 26. Mai 2023. 
 
Ziele und Zwecke der Planung
Die östliche Casimir-Katz-Straße weist unmittelbar nach dem Storchenturm in ihrem talseitigen Verlauf eine Bestandsbebauung mit 2 kleineren Einfamilienhäusern auf. Östlich des Gebäudes Nr. 4 sowie westlich des Gebäudes Nr. 2 besteht noch eine gewisse bauliche Entwicklungsmöglichkeit. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Wohngebäuden mit insgesamt 22 Wohnungen. Aufgrund der schwierigen Topographie, dem Erfordernis der Einhaltung eines Gewässerrandstreifens sowie der Lage am Eingang zur Altstadt ist die Begleitung eines Vorhabens an dieser Stelle durch die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
 
Nachdem die Fläche des Plangebietes selbst nur rd. 3.400 m² umfasst, ist die für eine Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erforderliche Unterschreitung einer festgesetzten Grundfläche von 20.000 m² ohne weiteres gegeben.
 
 Gernsbach, 24. Juli 2023
 
Julian Christ 
Bürgermeister