Bekanntmachung


Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung „Wohnanlage Casimir-Katz-Straße“ im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 1816 und 1709/6 (Teilfläche von ca. 75 m², Gemarkung Gernsbach



 Durchführung des Verfahrens nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Offenlage des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in der öffentlichen Sitzung am 15. Mai 2023 die Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung „Wohnanlage Casimir-Katz-Straße“, im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 1816 und 1709/6 (Teilfläche von ca. 75 m²) , Gemarkung Gernsbach beschlossen.
 
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 15.05.2023 (siehe nachstehende PDF)
 
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für eine Bebauung des in Innenstadt naher Lage liegenden Grundstücks mit Mehrfamilienwohnhäusern geschaffen werden. Diese Nachverdichtung in Zentrums naher Lage ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen
 
Im Hinblick auf die große Nachfrage nach Wohnfläche in dieser Lage ist ein öffentliches Interesse an der Planaufstellung gegeben.
 
Die Planung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Demnach wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung „Wohnanlage Casimir-Katz-Straße“ (zeichnerischer und textlicher Teil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung) sowie folgende umweltbezogene Informationen:
 
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag arguplan, Karlsruhe vom Mai 2021 mit Aussagen zu den Artengruppen Brutvögel, Reptilien (v.a. Mauer- und Zauneidechse), Fledermäuse, Amphibien, Haselmaus, Nachtkerzenschwärmer und Totholzkäfern. Schalltechnische Untersuchung Fichtner Water&Transportation, Freiburg vom 05.08.2022 mit Aussagen zur Lärmbelastung durch die Casimir-Katz-Straße und die hierdurch erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
 
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
 
Mai 2023 bis einschließlich 26. Juni 2023
 
im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Offenlegungsbereich des Stadtbauamts im 2. Obergeschoss rechts neben der Treppe bzw. links neben dem Aufzug während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
 
montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr
 
Hinweis:
 
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
 
montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
 
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden www.gernsbach.de/wohnanlage.
 
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der oben genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung (07224/644-313) im Stadtbauamt Zimmer Nr. 304 und 305 erteilt.
 
Gernsbach, 16. Mai 2023
 
 
 
Julian Christ
Bürgermeister