20. Änderung des Bebauungsplanes „Rechte Murgseite“ im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 2635/2 und 2632/1, Gemarkung Gernsbach als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung „Rechte Murgseite, 20. Änderung“

Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB –

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. März 2024 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rechte Murgseite, 20. Änderung “ im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 2635/2 und 2362/1, Gemarkung Gernsbach als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Gernsbach den vorliegenden Planentwurf für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 2635/2 und 2362/1, Gemarkung Gernsbach und ergibt sich aus dem Lageplan vom 22. Februar 2024.

Die auf den Grundstücken Flst. Nr.  2635/2 und 2362/1, Rechte Murgseite, befindlichen Gebäude stehen schon seit längerer Zeit leer und sollen abgetragen werden. Im Anschluss daran ist eine Neubebauung des Grundstücks mit einer Wohnanlage, bestehend aus 3 Gebäuden mit insgesamt 34 Wohnungen in Anlehnung an die bereits auf den Grundstücken Sandweg 4, Scheffelstraße 14 und Loffenauer Straße 11 erfolgte Bebauung vorgesehen. Diese Nachverdichtung in Zentrumsnaher Lage ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zur sozialen Mietraumförderung soll durch Verwirklichung des Baukörpers an der Loffenauer Straße mit 12 Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnraum mit entsprechender Bindung Rechnung getragen werden.

Im Hinblick auf die große Nachfrage nach Wohnfläche in dieser Lage ist ein öffentliches Interesse an der Planaufstellung gegeben.
Die Planung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Demnach wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02. April 2024 bis einschließlich 02. Mai 2024 im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Offenlegungsbereich des Stadtbauamts im 2. Obergeschoss rechts neben der Treppe bzw. links neben dem Aufzug während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr

Hinweis: Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich: montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung –Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-313.

Gernsbach, den 12. März 2024