Bebauungsplan ‚Faltergasse‘ geht in die Offenlage

Häuser, dahinter ein Waldgebiet
(c) Archivbild Stadt Gernsbach

Dem Gemeinderat liegt für seine Sitzung im Mai die Sitzungsvorlage für den Bebauungsplan ‚Faltergasse‘ zur Durchführung der Offenlage sowie zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen der Innenentwicklung vor. 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates aus dem Oktober 2022 wurde für die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Faltergasse‘ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt und die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend des Abwägungsvorschlages behandelt. 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ‚Faltergasse‘ ist ein konkretes Vorhaben zur Errichtung von vier Doppelhäusern mit insgesamt acht Wohneinheiten durch einen privaten Investor. Der Topographie entsprechend staffeln sich die Gebäude den Hang hinauf. Das Vorhaben wird über die Faltergasse erschlossen und die Parkierung erfolgt in einer Tiefgarage. Zur Verwirklichung des Nachverdichtungsvorhabens sollen zwei Bestandsgebäude und einige Nebenanlagen abgebrochen werden. Das Planungsgebiet liegt im südlichen Altstadtbereich von Gernsbach westlich der Murg, jedoch außerhalb der Befestigungen, so dass innerhalb des angestrebten Geltungsbereichs des Bebauungsplans der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Altstadt endet und damit auch der Ensemble-Denkmalschutz.

Der rückwärtige Bereich der Waldbachstraße und Faltergasse ist derzeit ungenutzt bzw. mit Nebenanlagen bebaut, und es besteht Potenzial zur moderaten Nachverdichtung im Innenstadtbereich und so für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Mit dem jetzigen Beschluss des Gemeinderats wird der Bebauungsplan in die Offenlage gehen, so dass die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit erhalten, Anregungen einzubringen.