Amtsgericht Rastatt- Vollstreckungsgericht -  


Terminsbestimmung


 Aktenzeichen 1 K 62/22
 
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 11.10.2023, 09:30 Uhr, Raum 006, Sitzungssaal, Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt, öffentlich versteigert werden:
 
Grundbucheintragung: 
Eingetragen im Grundbuch von Gernsbach: 1/2 Anteil an Gemarkung Staufenberg; Flurstück 78; Wirtschaftsart u. Lage: Gebäude- und Freifläche, Staufenberger Straße 35, 700 m², Blatt 791
 
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen - ohne Gewähr): EFH (KG, EG, OG, DG) mit Scheune, Baujahr ca. 1800; Objekt ist modernisierungsbedürftig, Denkmalschutz
 
Verkehrswert: 130.500,00 €
 
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. 
 
Aufforderung: 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. 
 
Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. 
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. 
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 
 
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2340459002822, Az. 1 K 62/22, AG Rastatt
 
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. 
 
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. 
 
Schumacher
Rechtspflegerin
 
Beglaubigt
Rastatt, 21.07.2023
 
Frekot, JFAng'e
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle 
 
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig