Allgemeinverfügung aus Anlass des 45. Gernsbacher Altstadtfestes

Stadt Gernsbach - Ortspolizeibehörde -


Der Bürgermeister der Stadt Gernsbach erlässt folgende Allgemeinverfügung:
 

 

  1. Allen Personen, die sich zu folgenden Zeiten:
    Freitag, 15.09.2023 von 18:00 bis 01:00 Uhr, 
    Samstag, 16.09.2023 von 10:00 bis 02:00 Uhr und 
    Sonntag, 17.09.2023 von 10:00 bis 01:00 Uhr 
    in der Öffentlichkeit sowie in Kraftfahrzeugen in dem unter Punkt 5 beschriebenen Bereich aufhalten und nach verständiger Beurteilung als Besucher mit dem Altstadtfest in Verbindung zu bringen sind, wird verboten, alkoholische Getränke mitzuführen und mitgebrachte alkoholische Getränke dort zu verzehren. 
  2. Dieses Verbot gilt darüber hinaus auch außerhalb dieses Bereiches im Stadtgebiet von Gernsbach, wenn durch das Verhalten von Personen ein offensichtlicher Bezug zum Altstadtfest gegeben ist.
  3. Bei Zuwiderhandlungen können alkoholische Getränke beschlagnahmt bzw. vernichtet werden, ein Platzverweis erteilt und gegebenenfalls ein Gewahrsam gemäß § 33 Polizeigesetz BW durchgeführt werden. 
  4. Sofortvollzug gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird angeordnet.
  5. Begrenzung des Bereiches räumlich:
     
    Blumenweg von der Loffenauer Str. bis zur Schwarzwaldstr. (mit Stadtbahnhaltestellen), Bahnhofplatz, Felix-Hoesch-Brücke, Weinberg-, Cas.-Katz-Str., Streckfuß, Badener-, Marien-, Hepplerstr.,  --   Waldbach-. u. Schloßstr. bis Ebersteinbrücke mit allen in diese einmündenden Straßen  --  obere Igelbachstr., Loffenauer Str. bis Blumenweg
  6. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. 

Rechtsgrundlage ist das Polizeigesetz für Baden-Württemberg.
 
Während der Altstadtfeste der vergangenen Jahre war mit steigender Tendenz festzustellen, dass insbesondere betrunkene Jugendliche und junge Erwachsene durch z.T. unerlaubten und überhöhten Alkoholkonsum in aggressiver Stimmung verstärkt zu Gewalttaten neigten.
 
Körperverletzungen, eine Vielzahl von Sachbeschädigungen im privaten wie im öffentlichen Bereich waren die Folgen.
 
Da es sich bei diesen Sachverhalten um bedeutende Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung handelte, mit denen die Polizeibeamten auch in diesem Jahr wieder konfrontiert sein werden, erlässt der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im öffentlichen Interesse diese Allgemeinverfügung.
 
Mit ihr soll den Polizeibeamten eine spezielle Handlungsgrundlage gegeben werden, erhebliche Störungen für den einzelnen und die Allgemeinheit, u.a. auch Gesundheitsgefahren für die Festbesucher, abzuwehren.
 
Die ungekürzte Allgemeinverfügung mit Rechtsmittelbelehrung und Begründung kann im Rathaus Gernsbach, Ordnungsamt, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
 


 
 
 
 
Julian Christ
Bürgermeister