Stadt Gernsbach / Landkreis Rastatt

Satzung über die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt II"

Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Gernsbach in seiner Sitzung am 18.03.2024 folgende Satzung beschlossen.