Zahlungsaufforderung

für Wasser- und Abwassergebühren – 3. Abschlagszahlung


Am 30. September 2023 ist die 3. Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Kalenderjahr 2023 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.
 
Konten der Stadtkasse Gernsbach: 
Sparkasse Rastatt-Gernsbach 
IBAN: DE83 6655 0070 0060 0027 14
BIC: SOLADES1RAS 
 
Volksbank pur
IBAN: DE74 6619 0000 0050 0466 05
BIC: GENODE61KA1
 
Bei Banküberweisungen bitten wir Sie, das Buchungszeichen und den Verwendungszweck anzugeben. Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen.
Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Wasser- und Abwassergebühr zum Fälligkeitstermin abgebucht.