Zahlungsaufforderung
für Wasser- und Abwassergebühren – 2. Abschlagszahlung
Am 30. Juni 2023 ist die 2. Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Kalenderjahr 2023 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.
Konten der Stadtkasse Gernsbach
Sparkasse Rastatt-Gernsbach
IBAN DE83 6655 0070 0060 0027 14
BIC SOLADES1RAS
Volksbank pur
IBAN DE74 6619 0000 0050 0466 05
BIC GENODE61KA1
Bei Banküberweisungen sowie bei Einsendungen von Verrechungsschecks wird dringend gebeten, das Buchungszeichen und den Verwendungszweck anzugeben.
Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen.
Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Wasser- und Abwassergebühr zum Fälligkeitstermin abgebucht.