Zahlungsaufforderung

für die 2. Grundsteuerrate 2023

Am 15. Mai 2023 ist die 2. Grundsteuerrate für das Kalenderjahr 2023 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.

Konten der Stadtkasse Gernsbach 

Sparkasse Rastatt-Gernsbach, IBAN: DE83 6655 0070 0060 0027 14, BIC: SOLADES1RAS

Volksbank pur, IBAN: DE74 6619 0000 0050 0466 05, BIC: GENODE61KA1

Bei Banküberweisungen sowie bei Einsendungen von Verrechungsschecks wird dringend gebeten, das Buchungszeichen und den Verwendungszweck anzugeben.
Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen.

Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.