ab 4. und 6. Mai: Weitere Lockerungen der Landes-Corona-Verordnung

(c) Baden-Württemberg.de

Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Schließungen gelten weiter.

Ab dem 4. Mai:
- unter Beachtung der strengen Hygiene- und Schutzauflagen -
- Gottesdienste sind wieder erlaubt.
- Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
- Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
- Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
- Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen
- Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.

Ab dem 6. Mai:
- unter Beachtung der strengen Hygiene- und Schutzauflagen -
- Spielplätze dürfen wieder öffnen
- Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.
- Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.

Weitere Maßnahmen:
Erarbeitung von Konzepten für Schulen, Kindergärten, Sport, Gastronomie, Tourismus und Hotels.
Nagelstudios, Tattoo-Studios, Kosmetiksalons und andere körpernahe Dienstleistungen bleiben vorerst weiter geschlossen. Das Thema ist aber bei der Landesregierung angekommen und wird derzeit geprüft.

Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link: www.baden-württemberg.de