Landrat und Bürgermeister appellieren: Auch an Ostern Verordnung beachten!

Auch im Gernsbacher Kurpark ist das Versammlungs- und  Kontaktverbot zwingend einzuhalten (Bildquelle: Stadt Gernsbach)

Landrat Toni Huber und die Oberbürgermeister und Bürgermeister appellieren an die Bevölkerung, an den Feiertagen das Versammlungs- und Kontaktverbot zu beachten.

Das warme Frühlingswetter kann zur Missachtung der Corona-Verordnung verleiten. Bislang wurden in der Bußgeldstelle des Landratsamtes 70 Ordnungswidrigkeits-verfahren wegen Verstößen bearbeitet und mit Bußgeldern zwischen 250 und 5000 Euro geahndet.

Das Coronavirus macht auch an Ostern keine Pause und eine signifikante Entspannung der Lage ist noch nicht in Sicht, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Deshalb gelte es weiterhin, die Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie einzuhalten und das Osterfest vorzugsweise zu Hause zu verbringen.

Positiv ist, dass sich der Großteil der Bevölkerung an die derzeit geltenden Regeln halte und sich dadurch die Verbreitung nicht weiter beschleunigt habe. Wichtig sei nun, dass dies aufgrund der Feiertage und des frühlingshaften Wetters nicht zu einer gefährlichen Unbekümmertheit verleite. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Landespolizei und die Ortspolizeibehörden deshalb verstärkt kontrollieren und insbesondere an beliebten Ausflugszielen präsent sein werden.