2. Änderung des Bebauungsplans "Weinau", Gemarkung Gernsbach

- Durchführung des Verfahrens nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB - Offenlage des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB –

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in der öffentlichen Sitzung am 22. April 2024 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Wein-au“ für dessen gesamten Geltungsbereich nach den Verfahrensvorschriften für den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs "Weinau, 2. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung, Gemarkung Gernsbach beschlossen.

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 hat unterschiedliche und veraltete Festsetzungen bezüglich der zulässigen Anzahl von Vollgeschossen. Im südlichen Bereich entlang des „Langer Weg“ und bei zwei Grundstücken im Südosten sind 2 Vollgeschosse zulässig, im ganzen anderen Bereich hingegen nur 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss. Es handelt sich nicht um ein Gebiet in Hanglage, so dass die Sinnhaftigkeit der unterschiedlichen Festsetzung hinterfragt werden kann. Eine Bebauung mit nur 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss ist nicht mehr zeitgemäß. Zur Nachverdichtung und besseren Ausnutzung der Bebauung auf den Grundstücken soll die Zulässigkeit von 2 Vollgeschossen über das gesamte Gebiet gelegt werden. Die zulässige Gebäudehöhe muss im Zuge der Änderung ebenfalls angepasst werden.

Durch die geplante Änderung des Bebauungsplans, die als Maßnahme der Inn-entwicklung zu bezeichnen ist, wird es nicht zur Ausweisung von zusätzlicher Grundfläche kommen. Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Verfahrensvorschriften nach § 13 a BauGB gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Weinau, 2. Änderung“ (zeichnerischer und textlicher Teil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 
25. April 2024 bis einschließlich 28. Mai 2024 im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Offenlegungsbereich des Stadtbauamts im 2. Obergeschoss rechts neben der Treppe bzw. links neben dem Aufzug während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr, freitags 8:00 – 13:00 Uhr.

Hinweis: Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich: montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden (www.gernsbach.de/weinau). Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der oben genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung (07224/644-316) im Stadtbauamt Zimmer Nr. 303 und 305 erteilt.

Gernsbach, 23. April 2024


Julian Christ
Bürgermeister