Neubaugebiet „Hubengarten Ost I“ in Staufenberg:

Städtebaulicher Entwurf: Neubaugebiet Hubengarten Ost. © Planschmiede Hansert.
Städtebaulicher Entwurf: Neubaugebiet Hubengarten Ost. © Planschmiede Hansert.

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hubengarten Ost I“ im Stadtteil Staufenberg mit großer Mehrheit gefasst. Ziel soll es sein, die rechtlichen Grundlagen für ein neues Wohnbaugebiet zu schaffen und die wachsende Nachfrage nach Wohnraum zu bedienen. Neben der städtebaulichen Planung wird ein Umweltbericht erstellt, um ökologische Belange zu berücksichtigen.

„Mit der Entwicklung des Neubaugebiets Hubengarten Ost I schaffen wir Wohnraum und setzen auf eine zukunftsfähige, nachhaltige Planung“, erklärt Bürgermeister Julian Christ. „Dabei legen wir großen Wert darauf, das Gebiet gut in das Landschaftsbild einzufügen und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden.“

Das Baugebiet umfasst eine Gesamtfläche von 3,41 Hektar, wobei in einem ersten Bauabschnitt rund 1,24 Hektar entwickelt werden sollen. Besondere Herausforderungen wie der Schutz bestehender Streuobstflächen und die schwierige verkehrliche Erschließung werden durch ein abgestimmtes städtebauliches Konzept berücksichtigt. Dieses sieht eine Mischung aus verdichteter Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und aufgelockerter Einfamilienhausbebauung vor.

Die besondere Lage des Gebiets erfordert eine sorgfältige und durchdachte Planung. Dabei werden sowohl die Topographie und das Landschaftsbild als auch ökologische Maßnahmen berücksichtigt. Zu diesen zählen unter anderem Pflanzgebote zur Eingrünung sowie örtliche Bauvorschriften, die eine harmonische Gestaltung der Bebauung sicherstellen sollen.

Im nächsten Schritt erfolgen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Ziel ist es, im Dialog mit allen Beteiligten eine zukunftsorientierte Lösung zu entwickeln.

Nach Abschluss der ersten Beteiligungsphase wird der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und öffentlich ausgelegt. Im Anschluss daran sind weitere Stellungnahmen und Anpassungen möglich, bevor der Gemeinderat den finalen Satzungsbeschluss fasst.

Nach dem Bebauungsplanverfahren folgt das Umlegungsverfahren, indem die vorhandene Grundstücksstruktur entsprechend der vorgesehenen städtebaulichen Konzeption neu geordnet wird, um bebaubare Grundstücke entstehen zu lassen. Aus diesem Grund liegen zum aktuellen Zeitpunkt wichtige Parameter wie Bodenwerte und Erschließungskosten noch nicht vor. Diese Werte hängen unter anderem von den im weiteren Verfahren ermittelten Infrastrukturbedarfen, Umweltausgleichsmaßnahmen und der Abstimmung mit den zuständigen Behörden ab. Erst nach endgültiger Festlegung der Planinhalte im Rahmen der Offenlage können belastbare Aussagen zu den voraussichtlichen Erschließungskosten und der bodenrechtlichen Bewertung getroffen werden und das Umlegungsverfahren eingeleitet werden.

Die Stadt Gernsbach lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Informationen zur Beteiligung werden rechtzeitig bekanntgegeben.