
Gleisle-Areal: Widerspruch gegen Ausübung Vorkaufsrecht
In seiner Sitzung vom Februar hatte der Gemeinderat die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts zum Verkehrswert für das Gleisle-Areal einstimmig beschlossen. Dies wurde der Verkäuferin und dem Käufer des Geländes schriftlich mitgeteilt.
Zwischenzeitlich hat die Verkäuferin, die Emely GmbH, Widerspruch gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts eingelegt.
Bürgermeister Julian Christ hält hierzu fest: „Die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts ist der einzige Weg, um diesen städtebaulichen Missstand zu beseitigen. Deswegen sind wir uns im Gemeinderat einig, dass wir an der Ausübung des Vorkaufsrechts festhalten werden und sind auch bereit, dies rechtlich durchzusetzen.“
(Erstellt am 07. April 2025)