
Forderung der „IG Weitblick Murgtal“ abgelehnt
Einsicht in nichtöffentliche Unterlagen nicht möglich
Im Hinblick auf die Pläne zur Betreibung von Windkraftanlagen auf Gernsbacher Gemarkung kritisiert die „Interessensgemeinschaft Weitblick-Murgtal“ „fehlende Transparenz und Kommunikation“ bei der Stadt Gernsbach. Die Stadt Gernsbach wehrt sich entschieden gegen diesen Vorwurf.
„Bereits vor längerer Zeit hat die Stadt der IG Einblick in die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen gewährt, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Windenergie stehen. Da eine Einsichtnahme in Protokolle aus nichtöffentlichen Sitzungen im Allgemeinen nicht möglich ist, wurde dieses Ansinnen der IG dagegen abgelehnt“, erläutert Bürgermeister Julian Christ.
Nach den gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung BW (GemO) sind Tagesordnungspunkte grundsätzlich dann nichtöffentlich zu behandeln, wenn berechtigte Interessen Dritter vorliegen. Hierzu zählen rechtlich geschützte oder sonstige schutzwürdige Interessen, beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auf welche aus den Inhalten Rückschlüsse gezogen werden könnten. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn Beteiligte – in diesem Fall Vattenfall Europe Windkraft – auf die Nichtöffentlichkeit verzichten würden. Liegt ein solcher Verzicht nicht vor, darf auch im Nachgang lediglich der Beschluss veröffentlicht werden, nicht jedoch der Hintergrund und die Inhalte der Beratungen. Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse werden jeweils in der nachfolgenden öffentlichen Gemeinderatssitzung öffentlich bekannt gemacht.
Diese Vorgaben ergeben sich auch aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz BW (LIFG). Nach dem LIFG besteht kein Informationsanspruch, wenn die Bekanntmachung nichtöffentlicher Unterlagen Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungs- und Entscheidungsprozessen haben könnte, ebenso wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Im Fall von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann die Einsicht mit Zustimmung des Betroffenen gewährt werden. Auf entsprechende Nachfrage hat die Vattenfall Europe Windkraft einer Einsicht in die Vertragsunterlagen allerdings nicht zugestimmt. Aus diesem Grund konnte auch nach dem LIFG keine Einsicht in die Protokolle und den Pachtvertrag mit Vattenfall gewährt werden. Der Ausschluss des Informationszugangs sowohl nach der GemO als auch nach dem LIFG gilt zumeist auch für andere Verträge oder Angebote wie z. B. Arbeits-, Durchführungs- oder Städtebauliche Verträge oder auch für ausführliche Angebote mit Kalkulation.
Beim Arbeitskreis Windkraft handelte es sich um ein informelles Format, welches den Gruppierungen im Rat insbesondere die Möglichkeit gab, vor Ort Eindrücke von den für Windenergie geeigneten Waldflächen zu gewinnen. Aufgrund des rein informellen Charakters wurde kein Protokoll geführt.