Neue Entschädigungssätze für Ehrenamtliche

Die Stadt Gernsbach erhöht ab dem 1. Juli 2024 die Sätze zur Entschädigung ehrenamtlich Tätiger.

Gemäß der aktualisierten Satzung können Ehrenamtliche, die direkt für die Stadt Gernsbach tätig sind, eine angemessene Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenerstattung für auswärtige Dienstverrichtungen geltend machen. Die Entschädigung erfolgt nach einheitlichen Durchschnittssätzen.

Künftig erhalten ehrenamtlich Tätige eine Entschädigung von 11,00 Euro pro Stunde, wobei der maximale Tagesbetrag bei 88,00 Euro liegt.
„Die Erhöhung der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Tätige, wie z.B. Dolmetscher bei unseren Städtepartnerschaften ist ein weiterer Schritt, um das Engagement ehrenamtlicher Vertreter angemessen zu honorieren,“ unterstreicht Hauptamtsleiterin Anna Sadowsky die einstimmige Beschlussfassung des Gemeinderates.
Die neue Satzung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung vom 21. Oktober 2019. Die Entschädigung für Gemeinderäte und Ortschaftsräte bleibt unverändert. Weitere Details können der vollständigen Satzung auf der Website der Stadt entnommen werden.