
Freibad Reichental
Natur pur! Das Romantikbad im Grünen
Das Bad liegt umrahmt von Wäldern inmitten einer Wiesenlandschaft in 550 m Höhe und man atmet immer eine klare und die Atemwege befreiende Luft. Durch eine Solarbeheizung hat die Wassertemperatur trotz der Höhe immer angenehme Werte. Das Wasser läuft nach allen Seiten über den Beckenrand ab, die Oberfläche bleibt deshalb einladend sauber. Es wird in 3 Stunden umgewälzt und hat Spitzenqualität. Die kleine Brücke über den immer sprudelnden Reichenbach führt zu den Liegewiesen - bräunende Sonne in luftiger Höhe. Wer´s schattig mag, findet seinen Platz unter den alten Bäumen.
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Die Badesaison beginnt am 14.05.2022 in den Freibädern
Öffnungszeiten und Schlechtwetterregelung
Öffnungszeiten
Schlechtwetterregelung
Das Igelbachbad ist auch bei schlechtem Wetter zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet außer Dienstags.
Dienstags übernimmt das Schwimmbad Reichental das Schlechtwetterbad zu den dort gewohnten Öffnungszeiten.
Eintrittspreise
Eintrittspreise
Freibäder Obertsrot und Reichental, Lautenbach
Außerdem gibt es die Guthabenkarte. Hier kann der Badegast eine beliebige Anzahl an Eintritten buchen und dann abschwimmen
Eintrittskarten buchen Sie bitte im Buchungssystem für die Freibäder in Gernsbach
oder kaufen die Karte vor Ort an der Schwimmbadkasse.
Informationen zu den Eintrittspreisen
Befreiung
- Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
- schwer behinderte Schüler, Auszubildende und Studenten
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist, erhalten freien Eintritt.
- Schulklassen Gernsbacher Schulen unter Führung eines Lehrers erhalten einmal wöchentlich freien Eintritt.
Schwer behinderte im Sinne der Badegebührenordnung sind Personen mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Die Befreiungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.
Ermäßigung
- Kinder und Jugendliche vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII (1), oder Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (2) oder SGB XII (3).
- Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50 Prozent) fallen unter die Tarifgruppe "Ermäßigt".
Die Ermäßigungsgründe sind durch Vorlage eines Ausweises oder entsprechender Bescheide nachzuweisen.
Feierabendkarte
Die Feierabendkarte gilt ab 17 Uhr.
Familienkarte
Die Familiensaisonkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Mit dieser Familiensaisonkarte erhält jedes Familienmitglied eine Jahreskarte. Mit dieser Jahreskarte kann unabhänigig voneinander das Bad besucht werden. Auf Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.
Die Familieneinzelkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Für die ganze Familie wird nur eine Karte ausgegeben. Die Berechtigung ist ab dem 3. Kind durch Vorlage des Landesfamilienpasses nachzuweisen.
Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung
Die am 24. Juli 2000 vom Gemeinderat der Stadt Gernsbach beschlossene, am 24. November 2003 und 22. April 2004 geänderte Haus- und Badeordnung wird durch Beschluss des Gemeinderats am 3. Juli 2006 wie folgt geändert:
Haus- und Badeordnung (85 KB)