
Gemeinderat passt Hauptsatzung an
Aktualisierung von Wertgrenzen und Klarstellung bei Feuerwehrwahlen
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner Sitzung am 29. September 2025 einstimmig die erste Änderung der Hauptsatzung vom 22. Juli 2024 beschlossen. Ziel der Anpassung ist es, die Regelungen an die aktuelle Kostenentwicklung anzupassen und rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Die Hauptsatzung legt unter anderem fest, in welchen Fällen Ausschüsse, der Bürgermeister oder die Ortschaftsräte zuständig sind. Die hierfür maßgeblichen Wertgrenzen waren zuletzt im Jahr 2020 erhöht worden. Seitdem haben sich insbesondere im Bereich von Bau- und Investitionsmaßnahmen die Preise deutlich nach oben entwickelt – der Baupreisindex stieg zwischen 2020 und 2025 um rund 47 Prozent.
Um die Arbeitsfähigkeit der Gremien zu sichern und diese von weniger bedeutenden Einzelfällen zu entlasten, werden die Wertgrenzen nun an die Kostenentwicklung angepasst. Die bestehende Kompetenzverteilung bleibt dabei unverändert.
Darüber hinaus wird im Zuge der Satzungsänderung die bisherige Regelung zur Zustimmung der Ortschaftsräte bei der Wahl der Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr aufgehoben. Künftig erfolgt die Bestellung durch den Bürgermeister nach Zustimmung des Gemeinderats, entsprechend der klaren Vorgaben des Feuerwehrgesetzes.
Mit der Satzungsänderung folgt die Stadt Gernsbach auch einer langjährigen Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, Wertgrenzen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.