Gleisle-Areal: Gemeinderat berät über Aufhebung und Offenlage

Stadtmauer, Bauwagen, Gerüst und Wiese
Archivfoto Gleisle-Areal

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Gleisle-Areal aus dem Jahr 2017 steht vor der Aufhebung.

Ursprünglich war dort der Bau eines Mehrfamilienhauses mit elf Wohneinheiten durch einen Investor geplant.

Zwar wurde im Mai 2020 die Baugenehmigung erteilt, doch kam es immer wieder zu Verzögerungen. Von April bis Juli 2022 wurde zunächst die angrenzende historische Stadtmauer saniert. Für weitere Bauarbeiten fehlten notwendige Unterlagen. Dennoch wurden im Januar 2024 – ohne Ankündigung – erneut Arbeiten aufgenommen. In der Folge wurde ein Baustopp verhängt, der jedoch nicht beachtet wurde. Die Baustelle ist mittlerweile versiegelt und gesichert, die Baugenehmigung ist erloschen.

Bereits im Februar 2025 hatte der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans beschlossen. In seiner Sitzung am 28. Juli hat er nun die formelle Offenlage einstimmig beschlossen. Bei der Offenlage werden dann die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und bewertet. Sofern sich daraus keine wesentlichen Änderungen ergeben, kann der Gemeinderat den Bebauungsplan durch Satzungsbeschluss aufheben.

Bürgermeister Julian Christ erklärt: „Das ursprüngliche Bauvorhaben ist nicht mehr relevant – damit ist auch der Bebauungsplan überholt. Wenn das Grundstück in das Eigentum der Stadt übergeht, eröffnen sich neue Chancen.“