Bekanntmachung
Bebauungsplan "Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg" sowie örtliche Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
- Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Billigung des Planentwurfs vor Durchführung der Offenlage
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in der öffentlichen Sitzung am 30. September 2024 die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“, im Bereich der Grundstücke 82/1 (teilweise), 201/4, 206/1, 206/2, 206/3, 207, 208, 208/2, 208/3, 210, 210/1, 210/3, 212, 212/1, 212/2, 213, 213/1, 213/2, 214, 215, 215/1, 217/3, 217/4, 219, 3077/28, 3505/1, 3505/4 (teilweise), 3505/6, 5946/3 (teilweise), Gemarkung Gernsbach beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 21. September 2023.
Ziel und Zweck der Planung
Die Bemühungen der Stadt Gernsbach auf der rechten Murgseite östlich der Bahnlinie für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Bereich des Blumenwegs zu sorgen, reichen weit zurück. Im Zusammenhang mit der Planung des Rettungstreppenhauses Nr. 4 beim Parkplatz in Höhe des Hotels Stadt Gernsbach wurde eine Machbarkeitsstudie für einen durchgängigen Ausbau des Blumenwegs zwischen der Schwarzwaldstraße im Norden und der Loffenauer Straße im Süden erstellt. Ein Schwerpunkt der Planung wird die Festlegung für einen durchgängigen Verlauf des Blumenwegs zwischen der Hebelstraße und der Schwarzwaldstraße zur Behebung der beiden Sackgassen-situationen sein. Dies kommt den Bemühungen der Stadt Gernsbach im Rad- und Fußverkehr attraktive Verbindungen zu schaffen entgegen.
Da die Stadt Gernsbach, neben der verkehrstechnischen Ertüchtigung ihres Straßen- und Wegenetzes, auch das Planungsziel zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Wohnfunktion durch das Ausweisen angemessener Nachverdichtungsoptionen innerhalb der Stadt verfolgt, wurde der Planungsbereich im nördlichen Teil entlang der Austraße um die dortige Wohnbaufläche erweitert. Diese Fläche ist bereits mit Einzelhäusern bebaut, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen. Auf den zum Teil sehr großen Grundstücksflächen besteht jedoch noch Potenzial zur Ergänzung mit neuen Baukörpern. Vor diesem Hintergrund ist ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufstellung des Bebauungsplans gegeben.
Der Bebauungsplanentwurf „Rechte Murgseite, 16. Änderung – Blumenweg“ (zeichnerischer und textlicher Teil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung) sowie folgende umweltbezogene Informationen:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Arguplan GmbH, Karlsruhe vom September 2023 mit Aussagen zu den Artengruppen Vögel, Reptilien, Fledermäuse und sonstigen europarechtlich geschützten Arten.
- Erläuterungsbericht schalltechnische Untersuchung Koehler & Leutwein, Karlsruhe vom Juni 2024 mit Aussagen zu den schalltechnischen Auswirkungen sowie Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen.
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02. Oktober 2024 bis einschließlich 04. November 2024 im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Offenlegungsbereich des Stadtbauamts im 2. Obergeschoss rechts neben der Treppe bzw. links neben dem Aufzug während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhrfreitags 8:00 – 13:00 Uhr
Hinweis:
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich: montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden (www.gernsbach.de/blumenweg).
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung – Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-316.
Gernsbach, den 23. September 2024
Julian Christ
Bürgermeister