
Hardt III Abrundung
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Hardt III - Abrundung“ im Bereich der
Grundstücke Flst. Nr. 606/12 (teilweise), 606/33, 647, 648, 649, 660 (teilweise), 661, 765, 766, 767, 772 (teilweise), 774, 775, 776, 777, 786/1 (teilweise) 832, 838, 839, 840, 841 (teilweise), 842 (teilweise), 850 (teilweise), 851 (teilweise), 3417, 3422, 3423, Gemarkung Gernsbach-Reichental
Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB – Offenlage des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB –
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Juli 2021 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hardt III-Abrundung“, Gemarkung Gernsbach Reichental gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Gernsbach den vorliegenden Planentwurf für die Durchführung der Offenlage gebilligt.
Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Flst. Nr. 606/12 (teilweise), 606/33, 647, 648, 649, 660 (teilweise), 661, 765, 766, 767, 772 (teilweise), 774, 775, 776, 777, 786/1 (teilweise) 832, 838, 839, 840, 841 (teilweise), 842 teilweise), 850 (teilweise), 851 (teilweise), 3417, 3422, 3423 Gemarkung Gernsbach-Reichental.
Maßgeblich ist der Lageplan vom 24. November 2020.
PLAN EINFÜGEN !
Nachdem Reichental rund 25 Jahre keine Baulandentwicklung erfahren hat, ist es unstrittig, dass der Ortsteil durch die Schaffung von Bauland nun eine positive Entwicklung erfahren soll. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie für das Baugebiet Hardt IV (1. Bauabschnitt) sollen nun 9 Baugrundstücke als Abrundung des bestehenden Gebietes Hardt III entstehen.
Die Planung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren aufgestellt. Demnach wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hardt III – Abrundung“ (zeichnerischer und textlicher Teil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung) sowie folgende umweltbezogene Informationen:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Arguplan GmbH, Karlsruhe vom 17. Juni 2021 mit Aussagen zu den Artengruppen Vögel, Reptilien, Fledermäuse, Amphibien und sonstigen europarechtlich geschützten Arten
- Stellungnahme des Landratsamts Rastatt vom 25.01.2021 mit Aussagen zum Artenschutzbeitrag, insb. zur Eignung der Ausgleichsmaßnahmen für gehölzbrütende Vögel
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06. August 2021 bis einschließlich 06. September 2021
im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Eingangsbereich (Windfang an der Haupteingangstür) während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr
Hinweis:
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden (www.gernsbach.de/hardt-abrundung).
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung –Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-41.
Gernsbach, den 27. Juli 2021
Julian Christ
Bürgermeister

