
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Casimir-Katz-Straße“ im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 1816, Casimir-Katz-Straße, Gemarkung Gernsbach als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung
Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Oktober 2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Casimir-Katz-Straße“ im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 1816, Gemarkung Gernsbach als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. In seiner öffentlichen Sitzung am 22. November 2021 hat der Gemeinderat der Stadt Gernsbach den vorliegenden Planentwurf für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst. Nr. 1816, Gemarkung Gernsbach und ergibt sich aus dem Lageplan vom 30.11.2021.
PLAN EINFÜGEN
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für eine Bebauung des in Innenstadt naher Lage liegenden Grundstücks mit Mehrfamilienwohnhäusern, Einzelhäusern und Reihenhäusern geschaffen werden.
Die Planung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Demnach wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Es stehen folgende umweltbezogenen Informationen zur Verfügung:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag arguplan, Karlsruhe vom Mai 2021 mit Aussagen zu den Artengruppen Brutvögel, Reptilien (v.a. Mauer- und Zauneidechse), Fledermäuse, Amphibien, Haselmaus, Nachtkerzenschwärmer und Totholzkäfern.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
03. Dezember 2021 bis einschließlich 03. Januar 2022
im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Eingangsbereich (Windfang an der Haupteingangstür) während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr
Hinweis:
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden (www.gernsbach.de/wohnanlage).
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung –Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-41.
Gernsbach, den 30. November 2021
Julian Christ
Bürgermeister

