
Einfriedigungssatzung
Bekanntmachung Einfriedigungssatzung für das Gemeindegebiet Gernsbach Öffentliche Auslegung
In jüngster Zeit kam es vermehrt vor, dass Befreiungsanträge für Einfriedungen, vor allem in Wohngebieten eingingen. In diesem Zusammenhang fiel auf, dass in Gernsbach wie auch in den Ortsteilen die verschiedenen Vorgaben der Bebauungspläne oft nicht (mehr) eingehalten werden. Um diesen Missstand zu beseitigen und eine Einheitlichkeit der Regelungen für das gesamte Stadtgebiet inkl. aller Ortsteile zu erreichen, soll eine Einfriedungssatzung erlassen werden. </justify>Der Geltungsbereich der Satzung ist den beigefügten Planzeichnungen zu entnehmen.Sie gilt dabei für die Innenbereiche ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB) und die Bereiche mit rechtskräftigen Bebauungsplänen (§30 BauGB) gleichermaßen. Sie ersetzt alle Festsetzungen über Einfriedungen in den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung rechtskräftigen Bebauungsplänen. Bei Bebauungsplänen, die nach Inkrafttreten dieser Satzung erstellt werden, muss die Anwendung dieser Satzung jeweils im schriftlichen Teil festgesetzt werden. Diese Satzung gilt unbeschadet des Denkmalschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sowie unbeschadet sonstiger erforderlicher Genehmigungen und Erlaubnisse.
<justify> </justify>Die Einfriedigungssatzung muss als örtliche Bauvorschrift ein Verfahren wie ein Bebauungsplan durchlaufen, d.h. nach der Behandlung im Gemeinderat werden die Träger öffentlicher Belange, in diesem Fall lediglich das Landratsamt, zur Satzung gehört. Zeitgleich erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsicht und zur Beteiligung zu bieten.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates vom 19. Oktober 2020 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Dabei wurden Stellungnahmen vorgebracht die in den Entwurf der Einfriedigungssatzung aufgenommen
Der Entwurf der Satzung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06. August 2021 bis einschließlich 06. September 2021
im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Eingangsbereich (Windfang an der Haupteingangstür) während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr
Hinweis:
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden (www.gernsbach.de/einfriedigungssatzung).
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung –Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-41.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Gernsbach, den 27. Juli 2021
Julian Christ
Bürgermeister

