Poller sollen Fußgänger und Radfahrer schützen

Wurde zunächst in der neuen Fußgängerzone in der Altstadt auf tatsächliche Absperrungen verzichtet und auf das regelkonforme Verhalten der Verkehrsteilnehmer:innen gesetzt, zeigte sich im Laufe der Zeit, dass die Fußgängerzone immer noch sehr stark von Fahrzeugen, teilweise mit hoher Geschwindigkeit, befahren und zum Parken genutzt wird. Die Auswertung der Messtafel am Marktplatzbrunnen hat ergeben, dass innerhalb von 24 Stunden bis zu 204 Fahrzeuge die Fußgängerzone befahren haben. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 45 km/h.

Um den Verkehr zu reduzieren und die Durchfahrten zu verhindern, werden wie im Rahmenplan festgelegt und vom Gemeinderat beschlossen vor dem Marktplatzbrunnen durch den Bauhof Poller platziert werden. Dies trägt auch im erheblichen Maße zur Verkehrssicherheit der Fußgänger:innen bei, da in einer Fußgängerzone generell die Zufahrt von Fahrzeugen untersagt ist. „Wir hatten eigentlich gehofft, ohne Poller in der Altstadt auszukommen, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass viele nach wie vor wider besseres Wissen am Stadtbuckel Richtung Staufenberg fahren und somit Fußgänger gefährden und den Gastrobetrieb beeinträchtigen“, so Bürgermeister Christ.

Nach dem Einbau der Poller wird eine Durchfahrt nur für Rettungsfahrzeuge (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst) im Notfall möglich sein. Mit dem Abfallentsorgungsunternehmen und der Firma Merb wurde die Situation besprochen. Da einige der betroffenen Häuser der Hauptstraße 20 bis 40 über Zugänge über die Korn- bzw. Amtsstraße verfügen, können die Abfallbehälter entweder in der Kornhaus- oder Amtsstraße zur Leerung bereitgestellt werden. Ansonsten werden Sammelstellen vor dem Marktplatzbrunnen oder beim Metzgerbrunnen eingerichtet. 

Anlieferungen können weiterhin in der Zeit von 7 bis 11 Uhr erfolgen. Hier muss dann von oben (Metzgerbrunnen) angefahren werden und in der Hauptstraße gewendet werden.

Neue Verkehrsführung in der Altstadt

Umwidmung eines Teilbereiches der Hauptstraße als Fußgängerbereich

Um den Gastronomen mehr Fläche zur Bewirtschaftung anzubieten, um Veranstaltungen durchzuführen und die Aufenthaltsqualität zu steigern soll ein Teil der Hauptstraße (ab Hausnr. 13 bis Nr. 40) zur Fußgängerzone werden.
© Stadt Gernsbach/Nicoletta Arand

Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 4. Juli 2022 mit großer Mehrheit für die Umwidmung eines Teilbereiches der Hauptstraße zur Fußgängerzone und für eine neue Verkehrsführung zur Aufwertung der Altstadt Gernsbachs.

Die Umwidmung zur Fußgängerzone sowie die Umlenkung des Durchgangsverkehrs aus der Altstadt trägt erheblich zur Aufenthalts- und Lebensqualität des denkmal- und stadtprägenden Quartiers bei.

Damit kann die historische Altstadt Gernsbachs uneingeschränkt ihre volle Strahlkraft zeigen.

Die neue Verkehrsführung wurde von der Verwaltung und dem Bauhof umgesetzt und die entsprechenden Verkehrszeichen wurden am 19. Juli 2022 aufgestellt.

Der allgemeine Verkehr, der nur durch die Altstadt durchfahren möchte, ist nicht mehr erlaubt. Er wird demnach um die Altstadt geleitet. An der Einfahrt Hofstätte und an den anderen Zufahrten (Färbertorstraße, Amtsstraße, Kornhausstraße) steht das Verkehrszeichen 260 mit Zusatzzeichen Anlieger frei. Das bedeutet der motorisierte Verkehr darf nicht einfahren, ausgenommen sind Anlieger. Zum Anliegerverkehr zählen die Anwohner, Besucher die einen Anwohner besuchen oder ein Geschäft aufsuchen möchten, also Personen die ein Anliegen haben. Der bloße Durchgangsverkehr ist nicht erlaubt.

Ab der Einfahrt zur Rathausstraße bis zum Metzgerbrunnen befindet sich demnach die neue Fußgängerzone. In die Fußgängerzone darf nur der Lieferverkehr in der Zeit von 7 bis 11 Uhr einfahren. Es dürfen auch Einsatzfahrzeuge (Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienst) außerhalb der Zeiten im Einsatz einfahren. Ansonsten ist die Einfahrt verboten. Der Bereich ist für Fußgänger vorgesehen. Durch ein Zusatzzeichen ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone erlaubt.

Das Parken ist in der Altstadt nur in gekennzeichneten Flächen und ausschließlich für Bewohner erlaubt, damit die Freihaltung der Rettungswege sichergestellt werden kann. Es wurden gekennzeichnete Parkplätze (unterer Bereich Hauptstraße 2, Rathausstraße 2, Färbertorstraße 8, Kornhausstraße 2, Judengasse 1, Amtsstraße 12) eingerichtet.

Ein Teilbereiches der Hauptstraße wird Fußgängerbereich
© Petra Rheinschmidt-Bender

Um den Gastronomen mehr Fläche zur Bewirtschaftung anzubieten und um Veranstaltungen durchzuführen und die Aufenthaltsqualität zu steigern, ist ein Teil der Hauptstraße (ab Hausnr. 13 bis Nr. 40) zur Fußgängerzone geworden.

Der Fahrradverkehr wird mit der neuen Verkehrsführung gestärkt. Sowohl die Fußgängerzone als auch der untere Teil der Hauptstraße (ab Ausfahrt Amtsstraße) bis zur Hofstätte können mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren werden. Der Mühlgrabenweg wird zur Einbahnstraße in Richtung Färbertorplatz. Auch hier ist der Fahrradverkehr beidseitig möglich.

In den Altstadtbereichen außerhalb der Fußgängerzone ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h (30er Zone) beschränkt. Dies gilt für folgende Straßen: Hauptstraße, Amtsstraße, Rathausstraße, Adlerstraße, Färbertorstraße, Kornhausstraße, Silbergäßchen, Storrentorstraße, Pfarrgasse, Turmgasse, Faltergasse, Ebersteingasse, St. Jakobsgasse, Kastanienweg, Casimir-Katz-Straße, Merkurweg und Streckfuß.

Die neue Verkehrsführung sowie die damit verbundene Umwidmung eines Teilbereichs der Hauptstraße zur Fußgängerzone wurden intensiv mit der Verkehrsbehörde im Landratsamt, der Polizei, der Müllabfuhr sowie der Feuerwehr abgestimmt.

Die nun gültige Verkehrsführung wurde den Gewerbetreibenden in der Altstadt in einer eigenen Informationsveranstaltung im April 2022 vorgestellt. Zudem wurde in diesem Rahmen allen Gewerbetreibenden das Angebot gemacht, dass sowohl die städtische Wirtschaftsförderung als auch die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe mit kostenlosen Beratungsangeboten zur Stärkung des Einzelhandels zur Verfügung stehen.

Dem Beschluss vorangegangen waren weiterhin eine umfangreiche Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerwerkstätten, Postkartenbefragungen sowie die Beteiligung einer Steuerungsgruppe, die aus Anwohnerinnen und Anwohnern, Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern sowie aus Stadträtinnen und Stadträten bestand. So stimmte der Gemeinderat in seiner Novembersitzung 2021 dem Rahmenplan zur Aufwertung der Altstadt einhergehend mit einer Verkehrsberuhigung der selbigen zu.
In seiner jetzigen Juli-Sitzung bekräftige der Gemeinderat diesen Beschluss, indem er die formal notwendige Umwidmung eines Teilbereichs der Haupstraße zur Fußgängerzone und die neuen Verkehrszeichen mit großer Mehrheit billigte.

Mobilitätspakt Rastatt: In der Region sieht man Gernsbach als positives Beispiel

Im Januar 2020 hat die Stadt Rastatt gemeinsam mit elf starken Partnern aus der Wirtschaft, dem Verkehrssektor und der öffentlichen Verwaltung den Startschuss für den Mobilitätspakt gegeben. Das gemeinsame Ziel: eine zukunftsfähige, vernetzte und klimaneutrale Mobilität, die auch zur Entlastung des Straßenverkehrs beiträgt. 

Die Stadt Gernsbach wurde eingeladen, als positives Beispiel die Einführung der Fußgängerzone vorzustellen. Mit einer Power-Point-Präsentation wurde im Februar 2023 das Konzept der Gernsbacher Fußgängerzone in der Arbeitsgemeinschaft Umweltverbund des Mobilitätspakts vorgestellt. Teilnehmer der ArGe sind Vertreter des Regierungspräsidium Karlsruhe, der Nahverkehrsgesellschaft, des ADFC, des Karlsruher Verkehrsverbunds, der Hochschule Karlsruhe, der Stadt Rastatt, der Stadt Gaggenau, der Stadt Bühl, der Stadt Kuppenheim, der Gemeinde Muggensturm, der Gemeinde Ottersweiter und des Landratsamtes Rastatt.

Informationen zum Mobilitätspakt Rastatt finden Sie unter: www.mobipakt-rastatt.de 

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