Wildschäden

Für viele Bürger stellt sich die Frage, was ist zu tun wenn mein Grundstück von einer Wildschweinrotte heimgesucht und ganz oder teilweise "umgegraben"  wurde. Die nachfolgenden Fragen und Antworten sollen einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben vermitteln.

Welche Anmeldefristen sind einzuhalten?

Der Grundstückseigentümer muß binnen einer Woche nachdem er vom Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der zuständigen Behörde den Schaden anmelden um nicht den Anspruch auf Schadensersatz zu verlieren.

Wo muß ich meinen Wildschaden anmelden?

Entweder direkt bei der Stadt Gernsbach, Liegenschaftsverwaltung, Tel.: 07224 644-315 oder bei dem jeweils zuständigen Ortsvorsteher. Die zuständigen Personen leiten diese Wildschadensmeldung umgehend an den betroffenen Jagdpächter weiter und wirken auf eine gütliche Einigung hin. Es bleibt den Geschädigten unbenommen, sich wegen der Schadensregulierung auch direkt an den jeweiligen Jagdpächter zu wenden.

Welche Grundstücke sind von der Schadensersatzpflicht ausgenommen?

Insbesondere bei unmittelbar an ein Wohngebäude anstoßenden Hausgärten, die allgemein als befriedeter Bezirk bezeichnet werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens. Auch bei so genannten Gärten ist der Ersatz des Wildschadens ausgeschlossen, wenn diese nicht mit einem geeigneten Zaun geschützt werden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass nach baurechtlichen Bestimmungen - abgesehen von Gartenanlagen - die Errichtung von Zäunen im Außenbereich nicht erlaubt ist.

Ist der Jagpächter für Schäden an einer Streuobstwiese im Außenbereich schadensersatzpflichtig?

Wildschäden an Streuobstwiesen sind genauso wie Schäden auf normalem Grünland ohne Obstbaumbestand zu entschädigen. Es sei denn, dass zum Schadenszeitpunkt das Fallobst nicht fachgerecht abgeerntet worden ist, dann erlischt die Schadensersatzpflicht nach § 55 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagement.

Weitere Infos

Bundesjagdgesetz mit den Grundsätzen zur Wildschadensverhütung und zum Wildschadensersatz

Wildschaden melden

Die nachfolgenden Anmeldeformulare sind nach ihren Gemarkungen unterteilt. Bitte füllen Sie das für Sie zutreffende Formular vollständig und unterschrieben aus.

Formular Wildschaden *

* Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:
Folgende Angaben sind für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Mitteilung wünschenswert:

  • Angabe der Flurstücksnummer
  • Angabe des Ortsteils
  • Angabe der Rufnummer für Rückfragen