Windenergie in Gernsbach

Anfang des Jahres 2012 haben sich die Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt, der Stadtkreis Baden-Baden sowie angrenzende Kommunen aus den Landkreisen Calw und der Ortenau insgesamt 30 an der Zahl in der „Arbeitsgruppe Wind“ zusammengetan, um die Frage der Steuerung und Entwicklung der Windenergie in der Raumschaft gemeinsam und abgestimmt anzugehen. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein sowie weitere Fachbehörden wurden frühzeitig mit eingebunden. Im Rahmen der im Jahr 2013 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden umfangreiche Anregungen vorgebracht, mit denen sich zuletzt der Gemeinderat am 18.03.2013 und daran anschließend der Gemeinsame Ausschuss am 11.04.2013 befasst hatte. 

Aufgrund der Bedenken, die insbesondere von Seiten der Naturschutzverwaltung gegen die Ausweisung des Suchraumes 7 (Teufelsmühle u.a.) vorgebracht wurden, wurde die Ausweisung desselben nicht mehr weiter verfolgt und ist dieser in dem zur Offenlage vorgesehenen Planentwurf nicht mehr enthalten.

Das Ergebnis der über die Vegetationsperiode 2013 erfolgten artenschutzrechtlichen Untersuchungen für den Suchraum 6 (Hummelsberg) sowie die Untersuchung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Kulturdenkmäler brachten eine deutliche Reduzierung desselben mit sich. Die zur Ausweisung vorgesehene Konzentrationszone erstreckt sich nunmehr auf den Bereich zwischen dem „Lindel“ und der „Roten Lache“ bzw. dem „Maienplatz“.

Die Abstimmung mit dem Regionalverband brachte das Erfordernis einer ergänzenden artenschutz-rechtlichen Untersuchung des „Heukopfes“ mit sich, dessen bisheriger Ausschluss nun durch das Vorkommen von Windkraft empfindlichen streng geschützten Vogelarten untermauert ist. Unter Berücksichtigung der sich aus den vielen harten Kriterien ergebenden Reduzierung der für die Windkraft geeigneten Flächen leistet die Ausweisung der Konzentrationszone „Hummelsberg“ den geforderten substanziellen Beitrag zur Windenergiegewinnung.

Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen

Offenlage

Zwischenzeitlich hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach den Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes liegt in der Zeit
vom 30. Januar 2015 bis einschließlich 06. März 2015

in folgenden Rathäusern zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
  • im Rathaus Gernsbach, Stadtbauamt, Zimmer 301/303 (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach) während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08:00–12:00 Uhr, Donnerstag von14:00–18:00 Uhr und Freitag von 08:00–13:00 Uhr);
  • im Rathaus Loffenau, Zimmer Nr. 8, 1.OG, (Hausadresse: Untere Dorfstraße 1, 76597 Loffenau) während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 09:00–12:00 Uhr, Dienstag von 14:00–16:00 Uhr. Donnerstag von 14:00–18:00 Uhr und Freitag von 09:00–13:00 Uhr);
  • im Rathaus Weisenbach, Zimmer Nr. 5 (Hausadresse: Hauptstraße 3, 76599 Weisenbach) während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30–12:00 Uhr, Dienstag von 14:00–16:30 Uhr und Donnerstag von 14:00–18:00 Uhr),     

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht

Im Umweltbericht werden die möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Schutzgüter „Bevölkerung und Gesundheit des Menschen“, „Kultur- und Sachgüter“, „Landschaft“, „Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt“, „Boden“, „Wasser“ und „Klima und Luft“ sowie die möglichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und gegebenenfalls Kompensation dargestellt.

Einzelbetrachtung der geplanten Konzentrationszonen (Steckbriefe)

In der Einzelbetrachtung der geplanten Konzentrationszonen (Steckbriefe) werden die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die einzelnen Schutzgüter jeweils zusammenfassend dargestellt.

Artenschutzrechtliche Fachbeiträge arguplan vom 25.11.2013 und Oktober 2014

In den artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen werden Aussagen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die windkraftempfindlichen Vogelarten, die nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigenden europäischen Vogelarten, Rastvögel und den Vogelzug sowie die Fledermäuse getroffen und die möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.

Landschaftliches Fachgutachten Hage Hoppenstedt Partner vom 14.05.2014

Im Landschaftlichen Fachgutachten werden die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Landschaft und die Kulturdenkmale dargestellt.

Kontakt

Bauverwaltung

Albert Betting
Sachgebietsleiter
Telefon 07224 644311
Aufgaben

Bauverwaltung, Baurecht, Stadtsanierung und Liegenschaften