
Jugendbeteiligung
§ 41a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg besagt: Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen… Die Gemeinde hat zur Aufgabe, geeignete Beteiligungsformen für Jugendliche zu entwickeln.
Bereits seit 1990 gibt es verschiedene Jugendbeteiligungsmodelle in Gernsbach um Jugendliche freiwillig am kommunalen Geschehen zu beteiligen. Trotz vieler positiver Erfahrungen bei der Jugendbeteiligung ist die Form des gewählten Jugendgemeinderats zwischenzeitlich ein ausgelaufenes Modell und das in den letzten Jahren praktizierte Modell des 8-er Rates wurde von den Jugendlichen nicht ausreichend angenommen.
Derzeit ist die Stadt auf dem Weg eine neue Struktur der Jugendbeteiligung zu entwickeln.