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Förderung von städtischen und privaten Sanierungen zur Aufwertung der Altstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Dezembersitzung den Bericht der STEG, Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, über die vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen für die Altstadt mit dem Maßnahmenkonzept, der Kosten-und Finanzierungsübersicht (KuF) sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung einstimmig zugestimmt.

Der Antrag auf Aufnahme in das Städteförderprogramm wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht und der Bescheid über die Aufnahme liegt bereits vor.

Neben der Abgrenzung des Fördergebietes werden auch die Ziele und Maßnahmen definiert. Schwerpunkt wird dabei auf die Bereiche Qualität der Altstadt, Wohnen und Verkehr gelegt. Neben städtischen Maßnahmen sollen erstmalig auch verstärkt private Erneuerungsmaßnahmen gefördert werden. Die Fördersätze richten sich hier nach dem Status des Gebäudes. Beim ‚Kulturdenkmal‘ liegt der Fördersatz bei 40% bzw. bei einem Förderhöchstsatz von 75.000 Euro. Beim ‚Gesamtensemble Altstadt‘ liegt der Fördersatz bei 25% bei Maßnahmen innerhalb des Gebäudes und bei 40 % bei Maßnahmen außen am Gebäude und das bei einem Förderhöchstsatz von insgesamt 60.000 Euro.

Die Sanierungsziele sind so für die nächsten Jahre in der Altstadt gesetzt: Denkmalpflegerisch wertvolle Bausubstanz wird gesichert, die Gesamtanlage einschließlich der historischen Stadtmauer sowie ortsbildprägender Gebäude erhalten und eine zeitgemäße und nachhaltige Weiterentwicklung des historischen Ortskerns und dessen gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums durch Schaffung von Aufenthaltsqualität in der Altstadt wird forciert. Eine Verkehrsentlastung der Innenstadt hin zur verkehrsfreien Altstadt wurde zwischenzeitlich vom Gemeinderat mit breiter Mehrheit beschlossen und durch nachhaltige Modernisierung der Wohnungen im Bestand sollen die Wohnverhältnisse verbessert und energetische Sanierungen gefördert werden.

Mit dem Rahmenplan wurden die Ziele für die Altstadt beschlossen. Das jetzt aufgelegte Förderprogramm legt den Grundstein, diese Ziele zu finanzieren und setzt zum ersten Mal auch finanzielle Anreize für private Sanierungen.

Die Förderbedingungen wurden übersichtlich in der Broschüre zusammengefasst:

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