Schulbetrieb nach den Osterferien

Angesichts der Verbreitung der Virusmutation B.1.1.7 unter Kindern und Jugendlichen, hat die Landesregierung folgende Vorgehensweise für den Schulbetrieb nach den Osterferien festgelegt:

  • Ab dem 12. April kein Präsenzunterricht an den Schulen. Keine Nachmittagsbetreuung. Horte und die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule schließen.
  • Für Grundschulen und alle Klassen der weiterführenden Schulen gilt: Fernunterricht mit Material, analog oder digital.
  • Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-7 wird eingerichtet. Hierzu werden die Eltern gebeten, sich bei den Schulen anzumelden. Wichtig hierfür ist die Angabe über die Berufstätigkeit der Elternteile, bei denen das Schulkind lebt. Für die Notbetreuung im Hort und der Verlässlichen Grundschule sind ebenfalls neue Anmeldungen per E- Mail notwendig. Diese richten Sie bitte an die Stadtverwaltung.
  • Schulen legen den Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht für Abschlussklassen individuell fest.
  • Der Schulbetrieb an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (G und K) ist unter Pandemiebedingungen und mit Beachtung der Hygienevorgaben weiterhin möglich.
  • Weiterhin besteht keine Verpflichtung zum Präsenzunterricht.
  • Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, erfolgt der Schulbetrieb ab dem 19. April im Wechselbetrieb für alle Klassenstufen aller Schularten.