Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Gültig ab dem 19. Oktober

Corona-Viren
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Aufgrund rasant steigender Infektionszahlen gilt jetzt für Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Um der weiteren Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken, wurde die Corona-Verordnung angepasst.

Ab sofort gilt:
  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Alle aktuellen Informationen sowie die jeweils gültige Corona-Verordnung finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de.