Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Arbeitsvergaben für die Erweiterung des Kindergarten Fliegenpilz. Die HH Mittel stehen in Höhe von 1.000.000 € im HH 2019 und die Restmittel als VE für 2020 und 2021 unter der Investitionsmaßnahme 736500110100 zur Verfügung.
Einstimmig stimmte das Ratsgremium zu, Dennis Reiser das Amt des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr für weitere fünf Jahre zu übertragen.
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Juni 2016 wurde die Offenlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Das Sanierungsgebiet „Innenstadt Mitte II“ wurde im Jahr 2010 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umsetzung der Baumaßnahme zum Umbau der Jahnstraße 7 in eine zweigruppige Kinderkrippe mit einem voraussichtlichen Kostenrahmen in Höhe von 460.000 € brutto und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen und Aufträge zu erteilen.
In der Benutzungsordnung sind aufgrund entsprechender Anregungen der Einrichtungsleitungen Änderungen bzw. Ergänzungen zu den Punkten ‚Aufsicht‘ und ‚Ausschluss‘ vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung einstimmig zu. Mehrheitlich stimmen die Gemeinderäte der Anpassung der Elternbeiträge zu.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat den Kindergartenbedarfsplan der Stadt Gernsbach für das Kindergartenjahr 2019/2020.
Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht 2019 zur Kenntnis.
Mit großer Mehrheit nimmt der Gemeinderat die vorgelegte Studie zur Baulandentwicklung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die ausgearbeitete Priorisierung der Projekte als Grundlage für weitere Eintaktung der Baugebiete in den Ortsteilen und der Kernstadt.
Der Umgebungslärm ist in den letzten Jahren zu einer allgegenwärtigen Belastung geworden, die neben gesundheitlichen Folgen auch volkswirtschaftlich negative Auswirkungen mit sich bringt.
1936 wurde in der Zeit der NS-Diktatur ein „Ehrenmal“ für die Gernsbacher Gefallenen des Ersten Weltkriegs errichtet, das seit dem Zweiten Weltkrieg insbesondere auch dem Gedenken der Toten dieses Krieges dient. Das Denkmal ist als nationalsozialistische Kult- und Weihestätte konzipiert. Es glorifiziert den Soldatentod und stellt eine Verherrlichung des Soldatentods und somit einen Missbrauch der Toten dar.
Der Gemeinderat wählt einstimmig auf Vorschlag des jeweiligen Ortschaftsrats a) den Ortsvorsteher der Ortschaft Obertsrot und seinen Stellvertreter: Ortsvorsteher Walter Schmeiser, 1. Stellvertreter Herbert Fritz, 2. Stellvertreter Heidi Fellmoser. b) den Ortsvorsteher der Ortschaft Reichental und seinen Stellvertreter: Ortsvorsteher Guido Wieland, 1. Stellvertreter Bernhard Otto Wieland, 2. Stellvertreter Udo Janetzki.
Der Gemeinderat einigt sich einstimmig auf die Besetzung der unterschiedlichen Gremien und benennt die Urkundspersonen.
Der Gemeinderat bestellt einstimmig die je 15 von den Fraktionen und Parteien vorgeschlagenen Mitglieder für die beschließenden Ausschüsse: „Ausschuss für Technik und Umwelt“ (ATU) und „Verwaltungsausschuss“ (VA). Außerdem werden die Stellvertreter beider Ausschüsse jeweils über eine Stellvertreterliste besetzt.
Der Gemeinderat ernennt einstimmig Herrn Stadtrat Rudi Seifried zum Repräsentanten für Jubiläen. Für die zahlreichen Besuche zu Jubiläen, wie Altersjubiläum, Ehejubiläum, etc. ernennt der Gemeinderat auf Vorschlag der FBVG als stärkste Fraktion im Gemeinderat, einen Repräsentanten des Bürgermeisters, der nur für die Jubiläen zuständig ist.
Der Gemeinderat wählt einstimmig die Stellvertreter des Bürgermeisters auf Vorschlag der Fraktionen: als 1. Stellvertreterin auf Vorschlag der FBVG-Fraktion: Frau Sabine Katz als 2. Stellvertreter auf Vorschlag der CDU Fraktion: Herrn Dirk Preis, als 3. Stellvertreterin auf Vorschlag der SPD-Fraktion: Frau Dr. Irene-Schneid-Horn.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Gernsbach sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde eine Neufassung erstellt.
1. Abschaffung der unechten Teilortswahl, 2. Weitere Änderungen.
Letzte Sitzung des alten Gemeinderates (2014-2019): Der Gemeinderat stellt einstimmig vor der Konstituierung des neuen Gemeinderats fest, dass gegen den Einzug der bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 gewählten Personen in den Gemeinderat der Stadt Gernsbach keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Keine der gewählten Personen hat Umstände mitgeteilt, die sie an der Übernahme und Ausübung des Amtes hindern.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig weiteren Arbeiten hinsichtlich der Sanierung des Alten Rathauses unter Berücksichtigung des erweiterten Kostenrahmens zu.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der Spenden zu.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Arbeitsvergaben für Spezialtiefbauarbeiten und für die Erdarbeiten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Zusammenhang mit der Unterhaltung der städtischen Straßen die Vergabe von Bauleistungen:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bahngelände Hilpertsau“ sowie den Erlass der Veränderungssperre.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2018 in Höhe von 423.313,00 Euro. Die Überschreitung der Haushaltsansätze war aus sachlichen und zeitlichen Gründen erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Einrichtung einer Kinderkrippe in der Jahnstraße und beauftragt die Verwaltung, die Planungen weiter voranzutreiben. Hierbei ist auch ein Neubau am Standort zu prüfen.
Billigung des Entwurfs für die frühzeitige Beteiligung. Aufgrund der Stimmengleichheit bei den Nein und Ja-Stimmen im Gemeinderat gilt der Antrag als abgelehnt und zurückgestellt und geht zurück ins Bauamt.
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, in der Kelterbergstraße, Gemarkung Gernsbach, sowie die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 3 BauGB) zustimmend zur Kenntnis (s.o.).
Billigung des Planentwurfs für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
Der Gemeinderat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung zur Beteiligung beim kommunalen Starkregenrisikomanagement abzuschließen.