Ortschaftsräte und Ortschaftsverfassungen

In den eingemeindeten Stadtteilen Obertsrot mit Hilpertsau sowie in Reichental gilt die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat und Ortsvorsteher. Die Regelungen zur Ortschaftsverfassung ergeben sich aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

Die Ortschaftsräte werden bei der Kommunalwahl von den Bürgern der jeweiligen Ortschaft auf fünf Jahre gewählt. Der Ortschaftsrat hat ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Angelegenheiten die die Ortschaft betreffen. Die Ortsvorsteher sind Vorsitzende der Ortschaftsräte und leiten die Ortschaftsratssitzungen. Sie unterliegen nicht den Weisungen des Bürgermeisters. Die Ortsvorsteher werden vom Gemeinderat auf  Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils für die Amtszeit der Ortschaftsräte gewählt und haben eine beratende Stimme im Gemeinderat.

In Gernsbach sind in den Gemeinden Obertsrot/Hilpertsau und Reichental Ortschaftsräte eingerichtet.

Aufgaben des Ortschaftsrats

Zu den wichtigen Angelegenheiten in der Ortschaft gehören zum Beispiel:
  • die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten
  • die Aufstellung oder Änderung bzw. Aufhebung von Bauleitplänen
  • Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen
  • öffentliche Einrichtungen in der Ortschaft
  • Hiebs- und Kulturplan
  • Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr
  • Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
  • die Verpachtung der Jagd und Fischwässer
Des weiteren werden dem Ortschaftsrat folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen, soweit sie die Ortschaft betreffen:
  • Pflege des Ortsbildes
  • Förderung der örtlichen Vereinigungen
  • Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
  • die Ausgestaltung der Friedhöfe
  • die Ausgestaltung der Kinderspielplätze
  • die Ausgestaltung der Kindergärten
  • die Ausgestaltung des Schwimmbades