Friedhofswesen

Grab auf einem Friedhof in Gernsbach

In welcher Weise eine Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen und den Wünschen der Verstorbenen, die noch zu Lebzeiten schriftlich (z. B. Testament) oder mündlich geäußert wurden.

Liegt keine Willenserklärung vor, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille der Ehegatten bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, gemäß der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, die Eltern, die Enkel und die übrigen Verwandten, sowie die Verlobten. Sind keine Angehörigen zu ermitteln, veranlasst die Stadt Gernsbach die Bestattung in einem anonymen Urnenreihengrab.

Bestattungsarten

Erdbestattungen in Erdreihengräbern oder Erdwahlgräbern

Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab beigesetzt. Wer die Grabart bestimmt, ist im Absatz Bestattungsarten erläutert.

Feuerbestattungen in Urnenreihengräbern, anonymen Urnenreihengräbern oder Urnenwahlgräbern

Der Verstorbene wird in einem Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab beigesetzt. Wer die Grabart bestimmt, ist im Absatz Bestattungsarten erläutert. Die Ruhefristen und die Belegungsmöglichkeiten der jeweiligen Gräber entnehmen Sie bitte aus der zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Friedhofsordnung.

Verfahrensbeschreibung

Checkliste

Checkliste zur Bestattung

Checkliste zur Bestattung

Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig. Für die Hinterbliebenen kann dies gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein. Was zu tun ist, was Sie beachten und im Vorfeld einer Bestattung bedenken sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste aufgelistet.

Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Bezahlung erledigen.

Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls

  1. Einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen
  2. Der Arzt oder die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
  3. Sterbefall beim Standesamt anzeigen
    Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  4. Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen
  5. Leiche überführen lassen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen)
    Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Vorbereitung der Bestattung

  • Den Verstorbenen einbetten, einkleiden und einsargen (in führt in der Regel das Bestattungsunternehmen durch)
  • Aufbahrung organisieren
  • Sarg oder Urne bestellen
  • Bestattungstermin vereinbaren und bekanntgeben
  • Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen
  • Pfarrer oder Trauerredner organisieren
  • Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren
  • Gegebenenfalls Musikdarbietung vereinbaren
  • Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
  • Grabschmuck beim Floristen bestellen
  • Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
  • Kondolenzliste erstellen
  • Anzeigen in Zeitungen inserieren (Motivauswahl, Text)
  • Trauerkarten und Dankkarten bestellen (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Trauerfeier ausrichten
  • Grabpflege vertraglich regeln

Nach der Bestattung

Nach der Bestattung müssen Sie einige rechtliche Bestimmungen beachten. Von der verstorbenen Person zu Lebzeiten eingegangene Verträge und Verpflichtungen müssen möglicherweise gelöst oder geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Sie können rein administrative Tätigkeiten auch Fachleuten übergeben. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie bei speziellen Fragen.

  • Vorhandene Testamente des verstorbenen Menschen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
  • Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.
  • Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
  • Gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr")
  • Kraftfahrzeuge (auch Anhänger) ab- oder ummelden
  • Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
  • Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren
  • Einzugsermächtigungen widerrufen
  • Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
  • Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
  • Müllabfuhr abmelden
  • Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
  • Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
  • Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
  • Gegebenenfalls Betreuer oder Betreuerinnen und behandelnde Ärzte oder Ärztinnen des verstorbenen Menschen benachrichtigen
  • Finanzamt informieren
  • Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
  • Termine des verstorbenen Menschen absagen

Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von

  • karitativen Organisationen,
  • Behörden,
  • kirchlichen Einrichtungen oder
  • den sozialen Diensten Ihres Stadt- oder Landkreises.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

15.05.2019 Innenministerium Baden-Württemberg

Friedhöfe in Gernsbach

Die Stadt Gernsbach betreibt in der Kernstadt zwei Friedhöfe
  • Evangelischer Friedhof, Ebersteingasse
  • Katholischer Friedhof, Hauptstraße
In den Teilorten gibt es folgende Friedhöfe:
  • Ortsteil Hilpertsau, St.-Sebastian-Straße
  • Ortsteil Lautenbach, Mühlhaldenweg
  • Ortsteil Obertsrot, Wandweg
  • Ortsteil Reichental, Langenackerstraße
  • Ortsteil Staufenberg, Friedhofstraße

Kontakt

Sachbearbeiterin
Andrea Koch
Telefon: 07224 644-304
andrea.koch@gernsbach.de