
Freibäder in Gernsbach
An einem heißen Sommertag kann nichts erfrischender sein als eine Abkühlung in einem unserer vier Freibäder.
Tickets können unter nachstehendem Link erworben werden:
Saisonkarten können online, bei den Stadtwerken direkt oder bei den Ortsverwaltungen in Reichental und Obertsrot, zu den regulären Öffnungszeiten, erworben werden.
Montag ist Ruhetag in allen Freibädern.
Öffnungszeiten und Schlechtwetterregelung
Eintrittspreise
Informationen zu den Eintrittspreisen
Befreiung
- Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
- schwer behinderte Schüler, Auszubildende und Studenten
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist, erhalten freien Eintritt.
- Schulklassen Gernsbacher Schulen unter Führung eines Lehrers erhalten einmal wöchentlich freien Eintritt.
Die Befreiungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.
Ermäßigung
- Kinder und Jugendliche vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII (1), oder Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (2) oder SGB XII (3).
- Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.
Die Ermäßigungsgründe sind durch Vorlage eines Ausweises oder entsprechender Bescheide nachzuweisen.
Feierabendkarte
Die Feierabendkarte gilt ab 17 Uhr.
Familienkarte
Die Familiensaisonkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Mit dieser Familiensaisonkarte erhält jedes Familienmitglied eine Jahreskarte. Mit dieser Jahreskarte kann unabhänigig voneinander das Bad besucht werden. Auf Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.
Die Familieneinzelkarten erhalten Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind für das die Ermäßigungsgründe (siehe Ermäßigung 1. und 2.) zutreffen. Für die ganze Familie wird nur eine Karte ausgegeben. Die Berechtigung ist ab dem 3. Kind durch Vorlage des Landesfamilienpasses nachzuweisen.
Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung
Die am 24. Juli 2000 vom Gemeinderat der Stadt Gernsbach beschlossene, am 24. November 2003 und 22. April 2004 geänderte Haus- und Badeordnung wird durch Beschluss des Gemeinderats am 3. Juli 2006 wie folgt geändert:
Haus- und Badeordnung (85 KB)





