Friedhofswesen

Grab auf einem Friedhof in Gernsbach

In welcher Weise eine Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen und den Wünschen der Verstorbenen, die noch zu Lebzeiten schriftlich (z. B. Testament) oder mündlich geäußert wurden.

Liegt keine Willenserklärung vor, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille der Ehegatten bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, gemäß der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, die Eltern, die Enkel und die übrigen Verwandten, sowie die Verlobten. Sind keine Angehörigen zu ermitteln, veranlasst die Stadt Gernsbach die Bestattung in einem anonymen Urnenreihengrab.

Bestattungsarten

Erdbestattungen in Erdreihengräbern oder Erdwahlgräbern

Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab beigesetzt. Wer die Grabart bestimmt, ist im Absatz Bestattungsarten erläutert.

Feuerbestattungen in Urnenreihengräbern, anonymen Urnenreihengräbern oder Urnenwahlgräbern

Der Verstorbene wird in einem Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab beigesetzt. Wer die Grabart bestimmt, ist im Absatz Bestattungsarten erläutert. Die Ruhefristen und die Belegungsmöglichkeiten der jeweiligen Gräber entnehmen Sie bitte aus der zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Friedhofsordnung.

Verfahrensbeschreibung

Verfahrensbeschreibungen

Checkliste

Checkliste zur Bestattung

Friedhöfe in Gernsbach

Die Stadt Gernsbach betreibt in der Kernstadt zwei Friedhöfe
  • Evangelischer Friedhof, Ebersteingasse
  • Katholischer Friedhof, Hauptstraße
In den Teilorten gibt es folgende Friedhöfe:
  • Ortsteil Hilpertsau, St.-Sebastian-Straße
  • Ortsteil Lautenbach, Mühlhaldenweg
  • Ortsteil Obertsrot, Wandweg
  • Ortsteil Reichental, Langenackerstraße
  • Ortsteil Staufenberg, Friedhofstraße