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Aufstellung des Bebauungsplanes "Bahngelände Hilpertsau"

Aufstellung des Bebauungsplanes "Bahngelände Hilpertsau" im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 1992/1, 1987/1, 1988/1, 244, 1998/9, 1998/10 (Teilfläche ca. 3.300 m²), 1998/11, 1998/13, 1998/14, 1998/15 und 1998 (Teilfläche ca. 50 m²), Gemarkung Gernsbach-Hilpertsau nach den Verfahrensvorschriften für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Juli 2019 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahngelände Hilpertsau“, Gemarkung Gernsbach Hilpertsau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 23. November 2020 hat der Gemeinderat den vorliegenden Planentwurf für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Flst. Nr. 1992/1, 1987/1, 1988/1, 244, 1998/9, 1998/10 (Teilfläche ca. 3.300 m²), 1998/11, 1998/13, 1998/14, 1998/15 und 1998 (Teilfläche ca. 50 m²). Maßgeblich ist der Lageplan vom 19. Juni 2019
 
Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach mit der Entwicklung des Bahngeländes im Stadtteil Hilpertsau befasst. Der Fokus lag dabei auf der Entwicklung einer Wohnbaufläche für Einfamilienhäuser bzw. der Entwicklung einer mit der angrenzenden Wohnbebauung verträglichen Gewerbefläche. Als Beitrag zur Deckung des gestiegenen Bedarfs nach bezahlbarem Wohnraum sowie alternativen Wohnformen sieht der vorliegende Entwurf die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung von 5 Mehrfamilienwohnhäusern mit ca. 37 Wohnungen in Flachdachbauweise mit 2 und 3 Vollgeschossen zuzüglich eines zurückversetzten Staffeldachgeschosses als Zeilenbebauung entlang der Bahnlinie bzw. der Erschließungsstraße vor.
 
Der Bebauungsplan „Bahngelände Hilpertsau“ wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
 
Es stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung:
 
Voreinschätzung zur Lärmbelastung des für eine Entwicklung vorgesehenen
Bahngeländes in Hilpertsau, Büro Fichtner, Freiburg vom 26. Oktober 2020.
 
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Arguplan GmbH, Karlsruhe vom November 2020 mit Aussagen zu den Artengruppen Vögel, Reptilien, Fledermäuse, Amphibien und sonstigen europarechtlich geschützten Arten.
 
Die Planungsarbeiten sind zwischenzeitlich soweit fortgeschritten, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden kann.
 
Die Planungsunterlagen liegen in der Zeit vom
 
30. November 2020 bis einschließlich 04. Januar 2021
 
im Rathaus Gernsbach, (Hausadresse: Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach, Postfachadresse: Postfach 11 54, 76584 Gernsbach), im Eingangsbereich (Windfang an der Haupteingangstür) während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
 
montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr
freitags 8:00 – 13:00 Uhr
 
Hinweis:
 
Ein barrierefreier Zugang ist über die Touristinfo zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
 
montags – freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
 
Die ausgelegten Unterlagen können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Gernsbach eingesehen werden (www.gernsbach.de/bahngelaende).
 
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Für Auskünfte zur Planung bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung mündlich zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung –Stadtbauamt unter der Rufnummer 07224/644-41.
 
Gernsbach, den 24. November 2020
 
Julian Christ
Bürgermeister