Gutachterausschuss
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach.
Aufgrund des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg besteht seit vielen Jahren ein Gutachterausschuss bei der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach, der zuletzt am 28. März 2012 auf vier Jahre bestellt wurde.
Der Gutachterausschuss ist kein gemeinderätliches Gremium, welches aus vom Bürger gewählten Volksvertretern besteht, sondern ein selbständiges Gremium ehrenamtlicher Gutachter verschiedener Fachrichtungen. Er besteht derzeit aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und zehn weiteren Gutachtern.
Der Vorsitz wird von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Ludwig wahrgenommen. Die weiteren Gutachter kommen im Wesentlichen aus den Berufsfeldern Architektur, Bauingenieurwesen, Bautechnik, Bankwesen. Kraft Gesetzes gehören zwei Bedienstete der Finanzbehörde zum Gutachterausschuss, die jedoch nur bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte mitarbeiten.
Weitere Infos gibt es bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Zusammensetzung des Gutachterausschusses
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Mitglieder |
Funktionen |
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Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Ludwig |
Vorsitzender |
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Dipl.-Ing. (FH) Hans Freund |
1. Stellvertreter |
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Dipl.-Ing. (FH) Elke Bräuer |
2. Stellvertreterin |
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Stephan de Laporte |
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Dipl.-Ing. (FH) Frank Gerstner |
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Peter Hecker |
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Bertold Hochstuhl |
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Dipl.rer.pol.(techn.) Helmut Kulke |
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Helmut Möhrmann |
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Dipl.-Ing. (FH) Alfred Schmitt |
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Ernst Singer |
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Udo Spaude |
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Günter Zilles |
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Lisa Drexler |
Gutachterin der Finanzbehörde |
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Richard Schmieder |
Stellv. Gutachter der Finanzbehörde |
Die Geschäftsstelle
Da dieser Gutachterausschuss, der aus ehrenamtlichen Gutachtern besteht, nicht immer präsent sein kann, bedient er sich einer Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle
- führt die Kaufpreissammlung durch Auswerten von notariellen Kaufverträgen,
- stellt die ermittelten Bodenrichtwerte bereit,
- nimmt Anträge auf Gutachten über bebaute oder unbebaute Grundstücke entgegen,
- erteilt Auskünfte und berät über Bodenrichtwerte und sonstige Wertermittlungsangelegenheiten.
Kontakt zum Gutachterausschuss
Vorsitzender und Leiter der Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Ludwig
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach
Telefon: 07224 644-27
Telefax: 07224 644-60
E-Mail: friedhelm.ludwig@gernsbach.de
Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilen
Julia Arnold
Andrea Stelzer
Telefon: 07224 644-78
Telefax: 07224 644-60
E-Mail: andrea.stelzer@gernsbach.de
E-Mail: julia.arnold@gernsbach.de
zu den Bodenrichtwertelisten
Aufgaben und Leistungen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung hat der Gutachterausschuss bzw. seine Geschäftsstelle insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschl. Eigentumswohnungen) sowie Rechten an Grundstücken
- die Führung der Kaufpreissammlung
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (durchschnittliche Lagewerte für den Boden)
Der Gutachterausschuss erstatt nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden.
Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag (z.B. Kauf, Tausch, Schenkung), durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, von den beurkundenden Stellen dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. Als Kauffall wird jeder Eigentumswechsel eines Grundstücks (auch einer Teilfläche) erfasst. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet die Unterlagen aus und erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und- im Rahmen des berechtigten Interesses- aus der Kaufpreissammlung. Damit soll der Grundstücksmarkt auch für den einzelnen Bürger transparent gemacht werden.
Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen (z.B. Eigentümern, Mietern) einholen, die Angaben über das Grundstück und über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen.
Bodenrichtwerte, sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.


